bpa Versicherungsdienst

1. Schicht: Mit der Einführung der Basisrente wurde Selbstständigen durch den Gesetzgeber ein sehr gutes Mittel an die Hand gegeben, um Altersvorsorge zu betreiben. Hier können große Sparbeiträge steuerlich in Ansatz gebracht werden. Auch im Falle einer Insolvenz kann Kapital in einer Basisrentenversicherung nicht gepfändet werden. Ihr Geld ist also bis zur Rente sicher. 2. Schicht: Eine für Geschäftsführer (GF) oder Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) gut geeignete Variante der Vorsorge ist die staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung. Hier gibt es unterschiedliche Durchführungswege und Förderungen, die in einer persönlichen Beratung besprochen werden sollten. Generell gilt: Arbeitgeberfinanzierung: Egal welcher Durchführungsweg, Zuwendungen des Unternehmens haben für den GF oder GGF keine lohnsteuerlichen Auswirkungen („steuerfrei“). Für das Unternehmen ist die Zuwendung eine Betriebsausgabe und reduziert somit die Steuerlast des Unternehmens. Arbeitnehmerfinanzierung/Entgeltumwandlung: Bezogen auf den ausgewählten Durchführungsweg ist die Entgeltumwandlung entweder komplett lohnsteuerfrei oder nur ein bestimmter vorgegebener pro- zentualer Wert, der sich auf die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (BBG GRV) bezieht. Die umgewandelten Beiträge sind in allen Durchführungswegen bis zu einem bestimmten vorgegebenen prozentualen Wert, der sich auf die BBG GRV bezieht, sozialversicherungsfrei. 3. Schicht: In dieser Schicht fördert der Gesetzgeber die flexible Privatrente. Für die Versteuerung lebenslanger Renten wird nur ein steuerpflichtiger Anteil, der sogenannte Ertragsanteil, herangezogen. Dieser liegt beispielsweise im Alter 67 bei nur 17 %. Somit bleibt ein Großteil der Rente steuerfrei. Hierbei werden nur die Erträge ab Renteneintritt berücksichtigt. Und somit bleiben alle Kapitalerträge, die während der Ansparzeit angefallen sind, steuerfrei!

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