Kleine Füße, große Schritte – Kindervorsorge auf stabilen Beinen!

Neben aller Freude über den Nachwuchs beginnt nun auch eine Zeit der Verantwortung und des Kümmerns. Kinder sollen Freiheit genießen, sich erproben und aktiv durch das Leben gehen. Dabei kann manchmal etwas schief gehen. Durch ein unvorhergesehenes Ereignis wie etwa ein Unfall beim Spielen oder beim Sport kann sich das Leben Ihres Kindes grundlegend verändern. Dann ist es wichtig, einen finanziellen Ausgleich für Krankheitskosten, Umbau- und Reha-Maßnahmen oder nur eine Zusatzrente zu haben.

Um Ihnen diese Sorge zu nehmen, finden Sie nachfolgend eine Übersicht zu den wichtigsten Absicherungen für Ihre „Kleinen“.

Neu: Grundfähigkeitsversicherung mit Berufsunfähigkeits-Wechseloption:

Neue Lösung für eine neue Generation – da der Bedarf nach Alternativen zur Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung (ab dem 10. Lebensjahr möglich) wächst, führte die Alte Leipziger kürzlich eine Grundfähigkeitsversicherung ein. Dabei wollte man eine Lösung für die Kinderproblematik schaffen, neben der Absicherung der gegenwärtigen Risiken auch die Risiken der Zukunft abzusichern. Und das geht so:

  • Der Abschluss ist möglich, sobald das Kind sechs Monate alt ist. Bei Abschluss bis zum 3. Lebensjahr genügt eine Kopie der U-Untersuchungen zur Risikoprüfung. Zunächst wird eine Art „Basisschutz“ geboten, der eine Einmalzahlung auslöst. Leistungsauslöser dafür sind: Schwerbehinderung 50 % GdB, Krebs, Pflegegrad 3 oder ein Krankenhausaufenthalt von mind. 60 Tagen.
  • Mit dem 3. Geburtstag switcht der Schutz automatisch in den vollständigen Grundfähigkeitenschutz, den man bei Abschluss gewählt hat (z.B. versicherte Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Hören etc. kombiniert mit Bausteinen wie bspw. Smartphone bedienen, Fahrrad fahren oder Depressionen).
  • Ab dem 10. Geburtstag kann bei erstmaligem Besuch einer weiterführenden Schule ohne erneute Gesundheitsfragen eine Berufsunfähigkeits-Option gezogen werden – oder später mit vereinfachter Gesundheitsprüfung zum Eintritt ins Berufsleben nach Studium oder Ausbildung.

Fazit: Dieses Produkt hat einen stark lebensbegleitenden Charakter, wenn es um Einkommensersatz oder -ergänzung aufgrund krankheitsbedingter Einschränkungen geht. Versicherungs- und Leistungsdauer können übrigens auch nachträglich noch verlängert werden, wenn dafür Bedarf besteht. Sie sichern somit frühzeitig den Gesundheitszustand mit zahlreichen Umstellungs- und Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung – und dies noch zu günstigen Beiträgen.

Unfallversicherung:

Die private Unfallversicherung leistet weltweit und rund um die Uhr. Je nach Invaliditätsgrad Ihres Kindes erhalten Sie die vereinbarte Summe als Einmalzahlung (achten Sie hierbei auf eine erhöhte Gliedertaxe und eine hohe Progression – so erhalten Sie je nach Schwere des Invaliditätsgrades eine höhere Summe). Eine sinnvolle Ergänzung zur Grundfähigkeitsversicherung, bei welcher Sie eine monatliche Rente erhalten.

Zusatzversicherungen zur GKV:

Den Krankenversicherungsschutz in der GKV können Sie durch günstige Zusatzversicherungen für Ihre Kinder aufstocken. Wir empfehlen eine stationäre Zusatzversicherung (hierbei sollte der gewählte Tarif diverse Leistungserweiterungen enthalten wie z.B. ambulante OPs, Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung oder wenn möglich auch den Einschluss von Privatkliniken). Darüber hinaus kann auch schon frühzeitig eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll sein oder auch eine Zahnzusatzversicherung, welche einen umfangreichen Versicherungsschutz für kostspielige KFO-Behandlungen beinhalten sollte.

Privathaftpflicht:

Beim Erproben der Welt kann schon einmal etwas schief gehen. Hierfür hat der Gesetzgeber Gesetze zum Schutz von Kindern erlassen. Aber wenn das Auto vom Nachbarn durch Ihr Kind verkratzt wurde oder das Lagerfeuer im Wald zum Schaden führt, dann ist eine Haft­pflichtversicherung sehr wertvoll. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr sind für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar zu machen. Ihre Haftpflichtversicherung würde also nur dann leisten, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Ablehnung eines Schadens bei Nachbarn oder Familie kann schnell für böses Blut sorgen. Eine entsprechende Deckungserweiterung hilft, dies zu verhindern.

Unsere Infobroschüren:

Geburt eines Kindes (Link zu pdf)

Kinderabsicherung (Link zu pdf)

Schüler (Link zu pdf)