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    Betriebliche Versicherung

    Weitere Informationen

    Als Betreiber eines Pflegeunternehmens tragen Sie auch Risiken. Wir erstellen ein Versicherungskonzept für Ihre Einrichtung um Sie für den Fall der Fälle bestmöglich abzusichern. Welche Bereiche sind für Sie dabei besonders interessant?

    Berufs- und Betriebshaftpflicht

    Details

    Für Sie ist die Berufshaftpflichtversicherung die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen und für den Pflegebereich ein absolutes Muss und Zulassungsvoraussetzung! Patienten setzen ein hohes Maß an Vertrauen in Sie. Entsprechend hoch ist Ihre Verantwortung für deren Wohl.
    Selbst mit langjähriger Berufserfahrung ist es nicht ausgeschlossen, ­dass ein Missgeschick passieren kann. Einmal falsch gehandelt, einmal falsch entschieden und die Folgen für Sie können verheerend sein – finanziell und juristisch. Eine Berufshaftpflichtversicherung stärkt Ihnen den Rücken und lässt Sie nicht im Regen stehen, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder Klägern werden.

    Informationen zum Teilungsabkommen
    Viele Haftpflichtversicherer haben mit den Sozialversicherungsträgern sogenannte Teilungsabkommen vereinbart. Das bedeutet, dass bei einem Personenschaden keine Überprüfung des Verschuldens erfolgen würde und der Haftpflichtversicherer einen Teil der Behandlungskosten an die Krankenkasse zahlen müsste.

    Betriebliche Gebäude

    Details

    Ihre Betriebsstätte beispielsweise das Pflegeheim ist von Risiken wie
    Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementarschäden bedroht.

    Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden ver­ursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen existenzbedrohend sein kann. Die Gebäudeversicherung ist für alle Unternehmen wichtig, deren Betriebsgebäude Eigentum des Unternehmens ist.

    Betriebsunterbrechung/Betriebsschließung

    Details

    Wurde Ihr Unternehmen – wie in der Inhaltsversicherung beschrieben – geschädigt und der Geschäftsbetrieb beeinträchtigt, kann es problematisch für Sie werden, Ihre weiteren laufenden Kosten zu decken. Finanzierungskosten, Leasingraten, Personalkosten etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebs­unterbrechung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Firmenausstattung entspricht.

    Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Ihr Jahresumsatz diesen Wert übersteigt, sollte die Ver­sicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden. Eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebsun­terbrechung ist für Tagespflegen und Pflegeeinrichtungen die Betriebsschließungsversicherung. Diese schützt Sie vor Kosten aufgrund einer behördlich veranlassten Schließung aufgrund von Krankheitserregern und übernimmt beispielsweise Kosten für Desinfektions­maßnahmen.

    Elektronik

    Details

    Wer durch den Ausfall von Elektronik hohe finanzielle Konsequenzen befürchten muss, sollte diese Form der Absicherung wählen. In der Elek­tronikversicherung können elektronische Geräte u. a. auch gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unacht­samkeit versichert werden. Je wichtiger ein Gerät bzw. eine Gerätegruppe in einem Unternehmen ist (z. B. Brandmeldeanlage, Rufanlage, Telefonanlage), desto umfangreicher sollte der Versicherungsschutz gewählt werden. Neben der Absicherung der reinen Sachschäden an den versicherten Sachen ist eine Erweiterung um anfallende Datenwiederherstellungskosten und Software zusätzlich vereinbar.

    Digitale Risiken (Cyber)

    Details

    Cybercrime, also über Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen. Opfer und Mitverursacher – die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache einen klaren Standpunkt: Wer z. B. durch unzureichende ­Sicherung seines Datenbestandes eine Schädigung eines Dritten be­günstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB)! Möchten Sie Ihr Unternehmen ausreichend vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, empfehlen wir sowohl Eigen- wie auch Fremdschaden abzusichern.

    Vermögensschadenhaftpflicht (D&O)

    Details

    Geschäftsführer, Führungskräfte, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Per­sonen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen ver­sicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung vorgesorgt werden.

    Inhalt

    Details

    Jedes Pflegeunternehmen investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büroeinrichtung. Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch die Inhalte schädigen und vor allem den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung.

    Rechtsschutz

    Details

    Angehörige des Heilwesens können in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Ursachen können sein: Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, strafrechtliche Vorwürfe, Verkehrsordnungswidrigkeiten usw. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung können hohe Kosten auf den Kläger bzw. auf den Beklagten zu kommen. Mit einer Rechtsschutzversicherung haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Oft wird der private Bereich mit in den Vertrag eingeschlossen und somit auch die eigene Familie abgesichert.

    Für angestellte Geschäftsführer wird die Deckungserweiterung „Anstellungsvertragsrechtsschutz“ empfohlen.

    KFZ Versicherung (Fahrzeugflotte)

    Details

    Die Fahrzeuge eines Pflegeunternehmens sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund: Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein „Muss“. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens, z. B. durch einen Unfall, Diebstahl, Marderbiss usw. aus, ist schnelles Handeln gefragt. Idealer­weise mit der optimalen Ab­­siche­rung durch eine KFZ-Versicherung, um finanzielle Folgen zu vermeiden.

    Flottentarife sind bereits ab 5 Fahrzeugen möglich.


    Biometrische Risiken

    Weitere Informationen

    Neben der Absicherung der betrieblichen Risiken müssen Sie auch an sich selbst denken. Selbstständige sind in der Regel nicht über die Sozialversicherungsträger versichert. Zwar ist eine freiwillige Versicherung hier in vielen Bereichen möglich, meist macht dies aus finanziellen Erwägungen aber wenig Sinn. Kümmern Sie sich daher selbst um Ihre Absicherung.

    Krankentagegeld

    Details

    Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld.

    Todesfall

    Details

    Wir machen uns nicht gerne Gedanken über das, was ist, wenn wir einmal sterben. Sind wir aber für den plötzlichen Ernstfall nicht abge­sichert, stehen unsere Hinterbliebenen finanziell alleine da. Denn aus den gesetzlichen Versorgungssystemen sind kaum Leistungen zu erwarten. Übernehmen Sie Verantwortung im Rahmen einer Todesfallabsicherung. Sie sind nicht nur der Familie, sondern auch Geschäftspartnern und Banken (z. B. Immobilien­finanzierung) gegenüber finanziell ver­pflich­tet. Alles kein Problem, wenn das Einkommen stimmt und Sie für alle Dinge aufkommen können. Was würde aber im Falle Ihres Ablebens passieren? Wer kommt dann für die finanziellen Verpflichtungen auf? Denken Sie rechtzeitig über Ihre Todesfallabsicherung nach!

    Absicherung der Arbeitskraft

    Details

    Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist ein Wechsel in eine andere Tätigkeit oft nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle einen Einkommensersatz zu erhalten. Die Höhe der abgesicherten Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen Alltag auch weiterhin finanziell bestreiten kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das gewünschte Rentenalter abgestimmt sein.

    Besteht bereits ein solcher Vertrag, sollte dieser unbedingt überprüft werden. Ist die Rentenhöhe noch ausreichend? Bietet das Bedingungswerk akzeptable Regelungen für Selbstständige?
    Wurde der Versicherungsschutz auch unter steuerlichen Aspekten geprüft? Es gibt hier eine ganze Reihe von Punkten, die man als Selbstständiger bedenken muss.

    Berufsunfähigkeitsschutz ist in jedem Fall eine der wichtigsten Absicherungen, die man für sich selbst wählen kann.

    Krankenversicherung (GKV/PKV)

    Details

    Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit können Sie sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie einer privaten Krankenversicherung beitreten oder freiwillig in der gesetzlichen Versicherung bleiben möchten. Der Wechsel in die private Krankenversicherung eröffnet Ihnen als Selbst­ständigen die Möglichkeit, sich leistungsstärker und auch evtl. beitragsgünstiger zu versichern.

    Neben Ihren individuellen Leistungswünschen muss auch Ihre persönliche familiäre Situation mit berücksichtigt werden, um den passenden Versicherungsschutz zu finden. Da Sie keinen Arbeitgeber mehr haben, genießen Sie auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung ist daher auf jeden Fall empfehlenswert. Außerdem kann eine Pflegezusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung mit ins Absicherungs-
    konzept aufgenommen werden.

    Unfall

    Details

    Selbstständige können sich freiwillig über die Berufsgenossen­schaft
    gesetzlich unfallversichern. Dies ist auf Dauer jedoch nicht empfehlens­wert.­ ­Unfallversicherungsschutz lässt sich besser und um­fangreicher über eine private Unfallversicherung darstellen. Nur so ­erhalten­ ­Sie bereits ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität eine Leistung.

    Außerdem können Sie die Höhe der Entschädigungsleistung auf den von Ihnen geschätzten Bedarf hin abstellen – und nur so können Sie überhaupt eine Kapitalzahlung erhalten, die für Umbaumaßnahmen und nötige Sonderanschaffungen, die im Zuge einer unfallbedingt entstandenen Behin­derung anfallen, ausreicht. Behandlungskosten, Rente bei Berufskrankheit etc. sind ebenfalls über andere Sparten gezielter und besser absicherbar als über die Berufsgenossenschaft.


    Weitere Beratungspunkte:

    Benefits für Mitarbeiter – Mitarbeiterbindung und Motivation

    Weitere Informationen

    Es ist schwierig geworden, geeignete Mitarbeiter zu finden und zu halten. Ein angemessenes Gehalt und zeitgemäße Arbeitsmittel genügen nicht mehr. Freiwillige Sach- und Sozialleistungen sind ein Weg, der sich bewährt hat. Bereits mit geringem Kostenaufwand können Sie Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert bieten – und die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    Weitere Informationen

    Stichwort Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung: In Zeiten von Fachkräftemangel ist insbes. die bAV ein wesentlicher Baustein im Unternehmen, der nicht fehlen darf. Im Zusammenspiel mit dem Arbeitgeber bietet sie dem Arbeitnehmer erhebliche Fördermöglichkeiten und ergänzt wesentlich die Leistungen der gesetzl. Rentenversicherung. "bAV ja gerne - aber bitte richtig!" Ab dem 01.01.2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz! Durch eine qualifizierte Beratung und Betreuungder bAV lassen sich Vorteile nutzen und Haftungsrisiken des Arbeitgebers reduzieren!

    Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

    Weitere Informationen

    Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein hervorragendes Instru­ment zur indirekten Steigerung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter, da die Motivation gesteigert und die Verweildauer im Krankenstand gesenkt werden. Auch das „Wir-Gefühl“ und die damit verbundene Loyalität zur Firma kann durch die kollektive Krankenergänzung gesteigert werden. Da auch Ihre Mitarbeiter konkreten praktischen Nutzen – bei keiner oder nur einer geringen finanziellen Belastung – haben, führt die Einführung der betrieblichen Krankenversicherung zu einer echten Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die Beiträge zur bKV können bis zu 44 € pro Monat und Mitarbeiter (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) als Sachbezug lohn­steuer- und sozialversicherungsfrei sein.

    Betriebliche Biometrieabsicherung (bAV)

    Weitere Informationen

    Auch die biometrischen Risiken Ihrer Mitarbeiter können über die betriebliche Altersversorgung, staatlich und möglicherweise betrieblich gefördert, abgesichert werden. Durch spezielle Gruppenverträge kann die Absicherung mit verbesserter Berufseinstufung und vereinfachten Gesundheitsfragen erfolgen.

    Versicherungs- und Vorsorgekonzepte für Inhaber/Geschäftsführer/Führungskräfte

    Weitere Informationen

    Unsere Aufgabe als unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler ist es, Ihnen ein individuelles Anlage- und Absicherungskonzept zu erstellen. Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der je­weiligen steuerlichen Schichten erstellen wir Ihnen die Angebote mit der geeigneten Anlagestrategie.

    Vermögensaufbau

    Weitere Informationen

    Durch unsere individuelle Beratung, die Ihrer Anlagementalität entspricht, entsteht ein intelligentes Konzept. Denn erst durch den richtigen Anlagemix werden Sie Ihre Ziele erreichen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und nutzen sich bietende Chancen.









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