Neben den aufgeführten Versicherungen (Unfallversicherung, Zusatzversicherungen zur GKV, Privathaftpflichtversicherung) in dem vorigen Abschnitt „Geburt bis Grundschule“ ist in dieser Phase insbesondere die Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (ab dem 10. Lebensjahr möglich) hervorzuheben.

Schüler und Berufs­unfähig­keit. Ein Widerspruch? Nein!

Dies scheinen zwei Themen zu sein, die nicht unbedingt zusammengehören: Schüler und Berufs­unfähig­keit. Doch junge Menschen haben ihr ganzes Leben noch vor sich und haben meist keine Absicherung von staatlicher Seite. Wer noch kein Einkommen hat, braucht auch keine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU)? Das ist ein Irrglaube!

Bereits in jungen Jahren lohnt sich eine frühzeitige Absicherung, um sich gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit zu schützen. Schon in der Schule kann es passieren, dass ein Schulkind aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann. In diesem Fall hat es bereits einen Anspruch auf Leistungen aus seiner BU.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Gesundheitszustand eines jungen Menschen.  Denn in der Regel gilt: je jünger, umso gesünder.  Dies erhöht die Chancen, einen Vertrag nach Risikoprüfung des Gesundheitszustandes ohne Erschwernisse vereinbaren zu können. Durch umfangreiche Nachversicherungsgarantien und Optionen kann der Vertrag später zusätzlich problemlos ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden, bspw. zum Berufsstart.

Außerdem profitiert Ihr Kind ein Leben lang von der günstigen Berufseinstufung – egal, welchen Beruf es später einmal ausüben wird.

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Schüler (Link zu pdf)