Wer handelt für Sie, wenn Sie es nicht können?

Sorgen Sie vor! Einfach und schnell zur rechtskonformen Vollmacht

Leider besteht für jeden von uns die Gefahr, durch schwere Krankheit oder Unfall vorübergehend oder dauerhaft handlungsunfähig zu werden. In diesem unglücklichen Fall ist es sehr beruhigend, wenn man im Vorhinein jemanden bestimmt hat, der dann wichtige Entscheidungen treffen kann und das auch darf!

Leider ist es in Deutschland nicht automatisch so geregelt, dass man im Fall der Fälle vom Ehepartner oder einem Familienangehörigen vertreten werden kann. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen Betreuer und selbst wenn Ihr Ehepartner bestimmt wird, sind Sie ab diesem Zeitpunkt zwei rechtlich getrennte Personen.

Also sollten Sie durch die Ausstellung einer rechtskonformen Vollmacht vorsorgen, um selbstbestimmt zu bleiben!

In folgenden Bereichen unterstützen wir und unsere Partner Sie gerne:

  • Betreuungsverfügung: Bestimmen Sie Ihre persönliche Vertrauensperson!
  • Patientenverfügung: Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!
  • Vorsorgevollmacht: Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen!
  • Unternehmervollmacht: Entscheiden Sie, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird!

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Pflegeimmobilien

Ein Zukunftsmarkt mit attraktiven Chancen!

Menschen werden immer älter und damit steigt auch die Wahr­scheinlich­keit einer Pflege­bedürftig­keit. Lange Warte­listen bei Senioren- und Pflege­einrichtungen sind die Folge: Signale die zeigen, dass der demo­graphische Wandel längst in unserem All­tag ange­kommen ist. Die Bereit­stellung von alters- und pflege­gerechtem Wohn­raum ist bereits heute eine gesell­schaftliche Heraus­forderung, die der Staat alleine nicht erfüllen kann. So hat sich der Anteil der über 65-Jährigen seit 1990 um 5 Millionen erhöht – ein Anstieg von 42 % – und das bei nahezu konstanter Bevölkerungs­zahl.

Dieser Struktur­wandel steht erst am Anfang; nach dem Daten­report 2011 des statistischen Bundes­amtes wird die Zahl der über 65-Jährigen bis zum Jahr 2030 um mehr als 40 % steigen. Hoch­rechnungen ergeben, dass dadurch ca. 380.000 zusätzliche Pflege­plätze neu geschaffen und weitere rund 240.000 bestehende Plätze saniert werden müssen.

Hier bietet sich die Chance für private Investoren! Gemeinsam mit unseren renommierten Partnern im Bereich Pflege­immobilien können wir Ihnen „Rundum-Sorglos-Pakete“ mit lang­jährigen Miet­ver­trägen und Renditen von rund 5 % anbieten. Der Umstand, dass für diesen Bereich günstige Kredite von Förder­banken angeboten werden, macht diese Investitions­möglichkeit noch attraktiver!

 

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*Quelle: Statistisches Bundesamt
**Quelle: Statistisches Bundesamt: Im Blickpunkt „Ältere Menschen in Deutschland und der EU 2011

 

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Immobilien im Betriebsvermögen

Böse Überraschung nach Aufgabe der Praxis

Folgendes Bei­spiel verdeut­licht die Proble­matik: Vor 35 Jahren baute Dr. Meyer* gemeinsam mit seiner Ehe­frau ein Ein­familienhaus. Im Erd­geschoss richtete sich Dr. Meyer seine Praxis ein, im Ober­geschoss befindet sich die Privat­wohnung der Eheleute. Das Ehe­paar ist jeweils zur Hälfte Eigen­tümer des gesamten Grund­stücks.

Der auf die Praxis ent­fallende Teil des Grund und Bodens sowie des Gebäudes stellt mit dem Anteil von Dr. Meyer (50 %) im Rahmen seiner selb­ständigen Tätigkeit notwendiges Betriebs­vermögen dar. Der Grund- und Boden­anteil wurde mit den Anschaffungs­kosten aktiviert, der Gebäude­anteil mit den Herstellungs­kosten. Der Gebäude­teil wurde über die Jahre ab­geschrieben und steht zum Zeit­punkt der Aufgabe der Praxis nur noch mit einem geringen Rest­buchwert in den Büchern.

Nach Aufgabe der Praxis ist der betriebliche Grundstücks­anteil aus dem Betriebs­vermögen zu entnehmen und wird zu Privat­vermögen.

Mittlerweile hat die Immobilie – insbesondere das Grundstück – eine erhebliche Wert­steigerung erfahren. Die Entnahme ist mit dem entsprechenden Teil­wert zu bewerten. Der Entnahme­gewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen diesem Teilwert und dem Rest­buchwert: Das heißt, die „stillen Reserven“ werden aufgedeckt und versteuert. Für Herrn Dr. Meyer ergibt sich eine erhebliche Steuer­nachzahlung. Durch eine Teilungs­erklärung in zwei Einheiten – Ehefrau baut Praxis und Ehemann die Privatwohnung – wäre das gesamte Grund­stück Privat­vermögen geblieben.

Durch die Vermietung der Praxis an den Ehemann hätte Frau Meyer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt und die Abschrei­bungen in Anspruch genommen. Eine Nutzungs­änderung des Erd­geschosses (Vermietung als Wohnung oder Selbst­nutzung) hätte zu keiner Steuer­belastung geführt, da kein Entnahme­vorgang vorliegt. Auch ein Verkauf der Immobilie hätte keine steuerlichen Folgen, da das Grundstück länger als 10 Jahre im Besitz von Frau Meyer war.

Vor allem im Zusammen­hang mit Betriebs­grundstücken kann eine Betriebs­aufgabe vor dem 55. Lebens­jahr zu erheblichen Steuer­nachteilen führen. Denn dabei werden auf einen Schlag die stillen Reserven des gesamten Betriebs aufgedeckt. In diesem Fall steht Ihnen für den Aufgabe­gewinn weder ein Freibetrag noch eine Vergünstigung bei der Höhe des Steuersatzes zu.

*Name fiktiv

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Vertragsüberprüfung

Liebe Leserinnen und Leser,

Egal, ob es um eine Hausrat-, Praxis- oder Geschäfts­versicherung geht: viele Kunden stehen vor der Situation, dass sie vor vielen Jahren einen Sach­versicherungs­vertrag vereinbart haben, der seit­dem nicht mehr geändert wurde. Dies kann im Schadens­fall zu erheblichen finanziellen Ein­bußen führen – z. B. aus folgenden Gründen:

    • die Versicherungs­summe ist zu niedrig
    • wesentliche Veränderungen wurden nicht mitgeteilt
    • die Bedingungen sind nicht mehr aktuell
    • es besteht ggf. nur eine Zeitwert­regelung

Eine Aktualisierung des Versicherungs­schutzes kann zudem zu Prämien­einsparungen führen. Daher bieten wir Ihnen an, vor allem ältere Ver­träge zu überprüfen und Ihnen günstige Alternativen aufzuzeigen. Und nicht nur im Sachversicherungs­bereich, sondern auch für Ihre allgemeine Versorgungs- und Versicherungs­situation ist es unbedingt notwendig, Ihren persönlichen Berater über wichtige Änderungen zu informieren. Diese können z.B. sein:

  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Erwerb einer Immobilie wesentliche Einkommens­änderungen
  • Jobwechsel
Foto: © AA+W fotolia.com

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Stiftung „Helfen und Fördern vor Ort“

Verbinden Sie jetzt soziales Engage­ment mit attraktiver Rendite

Wer soziales Leid mildern und diejenigen unterstützen will, denen es nicht so gut geht wie einem selbst, hat jetzt die Möglich­keit, diese Absicht mit einer attraktiven Renditeerwartung zu verbinden.

Der Dachfonds Multi Select Global Chancen Anteils­klasse S (WKN A0Q695) ist ein global anlegender Aktien-Dachfonds, der durch ein außer­gewöhnliches Konzept die gemein­nützige Stiftung „Helfen und Fördern vor Ort“ unterstützt. Um diese Idee in die Tat umzu­setzen, wurde der seit dem Jahr 2002 erfolg­reich bestehende Fonds „Multi Select Global Chancen“ (WKN 797637) mit einer um 0,1 % erhöhten Verwaltungs­gebühr „nachgebaut“.

Diesen Mehr­aufwand trägt der Anleger. Entscheidend kommt aber hinzu, dass das Fonds­management 0,3 % der laufenden Kosten für diesen gemein­nützigen Zweck verwendet und somit insgesamt 0,4 % des Fonds­volumens jährlich an die Stiftung fließen. Diese Gelder werden dann dazu verwendet, um soziale Projekte in den folgenden Bereichen zu unterstützen:

  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Förderung und Unter­stützung von behinderten, kranken und alten Mit­menschen
  • Integration von aus­ländischen Jugendlichen
  • Sonstige lokale gemein­nützige Projekte in ähnlichen Bereichen

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Neben diesem sozialen Aspekt überzeugt der Dachfonds auch durch seine attraktive Performance und sein erst­klassiges Management. In den vergangenen 12 Monaten verzeichnete der Fonds einen Wert­zuwachs von knapp 13 % (12,93 % – Stand April 2014). Auch die Bestnote von 5 Sternen der Rating­agentur Morningstar belegt, dass der Fonds zu den Top-Performern gehört und regelmäßig den zugrunde liegenden Vergleichs­index schlägt.

Mehr Informationen zu dieser Möglichkeit, sich sozial zu engagieren finden Sie unter www.helfen-und-foerdern-vor-ort.de oder direkt bei Ihrem persönlichen Berater!

Vorzeitige Rente aus dem Versorgungswerk

Darüber sollte man jetzt nachdenken:

Auch wenn das Versorgung­sniveau bei berufs­ständischen Versorgungs­werken bei vergleich­baren Bei­trägen in der Regel wesent­lich höher ist als es in der gesetz­lichen Renten­versicherung der Fall ist, kann es in bestimmten Konstella­tionen durchaus sinn­voll sein, die Rente zum frühest­möglichen Zeit­punkt in Anspruch zu nehmen, ohne die aktive Tätigkeit zu beenden. Die verschiedenen Versorgungs­werke bieten grundsätzlich die Möglich­keit, Renten­zahlungen ohne Berufs­aufgabe vorzuziehen. Auf den ersten Blick scheint sich diese Option nicht zu rechnen, da eine um fünf Jahre vor­gezogene Inanspruch­nahme der Alters­rente zu Ab­schlägen von rund 30 % führt. Doch in den ersten Jahren, in denen Sie noch Ihrer beruf­lichen Tätig­keit nachgehen, ergibt sich durch die er­sparten Bei­träge und die vor­gezogenen Renten­zahlungen ein erheblicher Liquiditäts­vorteil für Sie. Werden diese Mittel nun z. B. in ein Alters­versorgungs­produkt einer privaten Versicherungs­gesellschaft investiert, kann dadurch in vielen Fällen eine höhere Netto-­Rente erzielt werden und so die gekürzte Leistung aus dem Versorgungs­werk lang­fristig ausgeglichen und über­kompensiert werden. Dieser Effekt kommt unter anderem dadurch zustande, dass bei vor­gezogenem Renten­eintritt der steuer­pflichtige Anteil der Renten­zahlungen dauerhaft niedriger ist. Weitere Gründe für den vorzeitigen Ausstieg:

  • Im Versorgungswerk ist keine Kapitalisierung der Leistungen möglich.
  • Versorgungs­werkansprüche können nur vererbt werden, wenn der Anspruchs­berechtigte verheiratet ist bzw. kindergeld­berechtigte Kinder hat.
  • Alternativ zu einer privaten Alters­versorgung können die frei­werdenden Mittel (vorge-zogene Rente und Beitrags­ersparnis) auch in inflations­geschützte Sach­werte investiert oder zur vorzeitigen Darlehens­tilgung verwendet werden.

Ob sich dieses „Ausstiegs­szenario“ für Sie rechnet, muss individuell geprüft werden, da die Aus­wirkungen von Versorgungs­werk zu Versorgungs­werk stark variieren und somit nicht pauschalisiert werden können. INFO_2