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Wer handelt für Sie, wenn Sie es nicht können?

Sorgen Sie vor! Einfach und schnell zur rechtskonformen Vollmacht

Leider besteht für jeden von uns die Gefahr, durch schwere Krankheit oder Unfall vorübergehend oder dauerhaft handlungsunfähig zu werden. In diesem unglücklichen Fall ist es sehr beruhigend, wenn man im Vorhinein jemanden bestimmt hat, der dann wichtige Entscheidungen treffen kann und das auch darf!

Leider ist es in Deutschland nicht automatisch so geregelt, dass man im Fall der Fälle vom Ehepartner oder einem Familienangehörigen vertreten werden kann. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen Betreuer und selbst wenn Ihr Ehepartner bestimmt wird, sind Sie ab diesem Zeitpunkt zwei rechtlich getrennte Personen.

Also sollten Sie durch die Ausstellung einer rechtskonformen Vollmacht vorsorgen, um selbstbestimmt zu bleiben!

In folgenden Bereichen unterstützen wir und unsere Partner Sie gerne:

  • Betreuungsverfügung: Bestimmen Sie Ihre persönliche Vertrauensperson!
  • Patientenverfügung: Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!
  • Vorsorgevollmacht: Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen!
  • Unternehmervollmacht: Entscheiden Sie, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird!

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