Die Folgen eines Cyberangriffs – schützen Sie sich!

 

84% aller Unternehmen wurden letztes Jahr Opfer eines Cyber-Angriffes – der Schaden beträgt allein in Deutschland bereits über € 200 Milliarden jährlich – Tendenz weiterhin stark steigend!

Leider ist es ein Trugschluss, wenn man denkt, durch eine tägliche Datensicherung könne nichts passieren, weil man seine Daten nach einem Angriffe einfach neu aufspielen lassen kann.

Professionelle Hacker schleusen Viren häufig schon Monate vor dem eigentlichen Angriff ins System, sodass auch die Datensicherung befallen wird und somit unbrauchbar wird.

Eine Cyber-Versicherung kann einen Hacker-Angriff zwar nicht verhindern, sie schützt jedoch vor den finanziellen Folgen. Der Versicherer stellt z.B. einen erfahrenen IT-Dienstleister zur Seite und übernimmt die Kosten, die zur Wiederherstellung von Daten und Programmen entstehen.

Zu den häufigsten Arten von Cyberrisiken zählen

  • Infizierung mit Malware/Schadsoftware
  • Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen (Kunden/Patientendaten)
  • Spoofing (Umgehen von Identifikations- und Authentifizierungsverfahren)
  • Phishing (Datendiebstahl durch Identitätsbetrug über gefälschte Webseiten, Mails oder SMS)
  • Angriffe auf Passwörter
  • Ransomware-Angriffe (Sperrung von Zugriffen aus Systemen/Daten mit Lösegeldforderung

Damit es in Ihrem Unternehmen/Ihrer Praxis gar nicht erst zu einem Cyber-Angriff kommt, der den Betrieb schädigt bzw. stilllegt, sollten Sie mit geeigneten Maßnahmen zu Ihrem Schutz vorsorgen. Dazu zählen z.B.

  • Schulungen für Ihre Mitarbeiter
  • Sicherheits-Updates von Betriebssystem und Software
  • Programme gegen Schadsoftware wie Viren oder Trojaner
  • ein Notfallplan für den Ernst- oder Schadenfall.

Folgende Positionen lassen sich zusätzlich versichern:

  • Cyber-Betriebsunterbrechungsschäden (Einnahmeverlust durch einen Cyber-Angriff)
  • Cyber-Erpressungsschäden (z.B. nach Einschleusen eines Verschlüsselungstrojaners)
  • Cyber-Zahlungsmittelschäden (z.B. nach Diebstahl von Kreditkartendaten von Kunden oder Patienten)
  • Cyber-Vertrauensschäden (z.B. nach IT-Manipulation durch eigene Mitarbeiter)
  • Cyber-Haftpflichtschäden (z.B. nach Infizieren der IT-Systeme von Kunden oder Patienten nach einem Hackerangriff bei Ihnen)

Bitte bedenken Sie: eine Cyber-Versicherung kostet nur einen Bruchteil des Betrages, den man bei einem Cyberangriff zahlen müsste!  Sprechen Sie uns bitte an – wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot!

 

Kleine Kinder – großer (Geld-)Bedarf

Zum alljährlich stattfindenden „Kindersicherheitstag“ kündigte das Bundesfinanzministerium unlängst an, im Herbst etwa 4,3 Milliarden Euro als Kinderbonus auszahlen zu wollen – Corona sei Dank. Dies ist durchaus begrüßenswert, jedoch in Anbetracht der Kosten, die für die Sicherheit eines Kindes tatsächlich anfallen, letztlich wohl nur der vielbesagte Tropfen auf dem heißen Stein.

Das Statistische Bundesamt kommt in einer Ausgabenkalkulation auf bis zu 250 000 Euro, die vom ersten Schrei im Krankenhaus bis zum Ende eines Studiums anfallen können. Noch nicht eingerechnet sind dabei Ausgaben für Zahnspangen, Sehhilfen oder etwaige ernst zu nehmende Erkrankungen. All das bedeutet für eine Familie in erster Linie hohen Geldbedarf. Daher: Seien Sie clever und sorgen Sie vor! Die Basis hierfür bilden Verträge, die die wichtigsten Risiken fokussieren. Mit steigendem Alter des Kindes lassen sich diese zur Optimierung des Schutzes weiter ausbauen.

Schutz vor Mehrbelastungen durch Krankheiten
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern sind Kinder zwar in der Regel kostenfrei mitversichert, aber dennoch können Deckungslücken entstehen. Mit einer Zusatzversicherung lässt sich für alle denkbaren Bereiche eine optimale Lösung finden. Und aufgepasst: Da Beiträge für Kinder ohne Altersrückstellung kalkuliert sind, fallen diese verhältnismäßig niedrig aus und verursachen keine hohen Kosten!

Absicherung unfallbedingter Invalidität
Statistiken zeigen, dass sich ein Großteil der Unfälle von kleinen Kindern zu Hause ereignet. Dieser Bereich ist allerdings vom gesetzlichen Unfallschutz ausgenommen. Entstehen Ihrem Kind Folgeschäden, beispielsweise eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung, stellen Leistungen aus der privaten Unfallversicherung eine erhebliche finanzielle Entlastung dar.

Kombischutz vor dem Schicksal
Je jünger ein Kind ist, desto wahrscheinlicher kann eine schwere Krankheit oder ein Unfall zu bleibenden Schäden führen, die sich dauerhaft auf die späteren beruflichen Möglichkeiten auswirken können. Clevere Kombiprodukte vereinen Schutz aus diversen Sparten. Bester Schutz auch für Auszubildende Um sorgenfrei durchstarten zu können, sind im Vorfeld einige Dinge zu beachten:

Azubis, die während der Schulzeit über die Eltern privat krankenversichert waren, sind fortan pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und verlieren u. U. wertvolle Leistungen. Über Zusatzversicherung lassen sich diese entstandenen Deckungslücken wieder schließen. Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft sollte eines der Schlüsselthemen schon vor dem Berufseinstieg darstellen. Bereits für „kleines Geld“ lässt sich eine solide Basis schaffen. Privathaftpflichtschutz besteht lediglich während der Erstausbildung weiterhin über die Eltern.
Sie haben Fragen? – Wir liefern die Antworten!

Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden!

Wer selbstständig ist, braucht in der Regel auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme, kostengünstige Lösung sein, um den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten. Läuft die Leasingzeit aus, wird der Wagen bewertet und auf mögliche Mängel hin untersucht. Mängel, die nicht nur dem der vereinbarten Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer weitergereicht. „Kein Problem!“, denkt sich da manch einer. „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können auch tatsächlich unter den Schutz der Voll- oder auch der Teilkasko fallen. Diese würden dann etwaige Schäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Doch an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder mal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten und uns nicht mit ins Boot geholt haben. Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wann ist es passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden können.

Bei Leasingfahrzeugen auch wichtig: die GAP-Deckung Wer Leasingfahrzeuge hat, sollte im eigenen Interesse darauf achten, dass in der Kaskodeckung auch eine GAP-Deckung integriert wird. Durch Laufleistung, Verschleiß und Fahrzeugzustand bildet sich der Wert eines Fahrzeugs. Kommt es zum Schadensfall, wird der Zeitwert grundsätzlich als Entschädigungsobergrenze angesetzt. Die Leasingbank berechnet auf Basis des Neupreises, der Laufzeit des Leasingvertrags und der jährlichen Fahrleistung allerdings einen eigenen Restleasingwert. Übersteigt dieser zum Schadenszeitpunkt den Zeitwert, entsteht eine Lücke, die Sie aus eigener Tasche füllen müssen. Die GAP-Deckung springt an dieser Stelle für Sie ein und übernimmt die Auffüllzahlung. Der Vorteil für Sie: mehr Sicherheit!

Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist und welche nächsten Schritte er einleiten will. Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln: Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung etc. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. Dies soll vor allem dazu dienen, dass ein Schaden kurz nach Entstehung begutachtet werden kann und über die Zeit nicht noch schlimmer wird.

Die „Fahrpatina“, die so mancher Leasingrückläufer über die Jahre hinweg angesammelt hat, stammt selten von nur einem Ereignis. Meist können Beschädigungen nicht konkret zugeordnet werden und liegen für sich genommen kaum über der Selbstbeteiligung. Daher unser Rat: Melden Sie Schäden immer direkt nach dem Eintritt über uns. Wir helfen Ihnen gerne, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen. Unser Job ist es auch, Sachverhalte zu erklären. Wir sind immer für Sie da!

Erleben Sie eine bessere Investmenterfahrung

1  Lassen Sie die Märkte für sich arbeiten

Millionen Menschen weltweit kaufen und verkaufen täglich Wertpapiere an den verschiedenen Finanzmärkten. Sie stellen den globalen Märkten ihr Geld zur Verfügung, denn dort kann effektiv damit gearbeitet werden. Dafür erhalten Anleger eine Gegenleistung in Form einer entsprechenden Rendite.

 

2  Anlegen hat nichts mit spekulieren zu tun

Globale Märkte verarbeiten neue Informationen innerhalb
weniger Sekunden. Dies macht es für Fondsmanager schwierig, andere Marktteilnehmer zu überlisten. Als Beweis dafür gilt, dass in den letzten 15 Jahren nur 17% aller US-amerikanischen Investmentfonds ihre Benchmark überlebt und übertroffen haben. Es gelang auch nur wenigen erfolgreichen Managern, ihre Performance zu wiederholen.

 

3  Sehen Sie Ihre Geldanlage langfristig

Kapitalmärkte belohnen langfristige Anleger. Historisch gesehen haben Aktien- und Anleihenmärkte
starkes Vermögenswachstum gezeigt, das die Inflation deutlich übertrifft.

 

4  Berücksichtigen Sie die Antriebskräfte der Renditen

Die akademische Forschung hat jene Dimensionen für Aktien und Anleihen identifiziert, die auf
Renditeunterschiede hinweisen. Diese Dimensionen sind allgemeingültig über verschiedene
Zeiträume und Märkte hinweg und können kosteneffektiv in Portfolios erfasst werden.

 

5  Streuen Sie Ihr Geld intelligent

Eine breite Streuung hilft Ihnen dabei, Risiken Ihrer Geldanlage deutlich zu reduzieren. Eine Diversifikation nur in Ihrem Heimatmarkt ist jedoch nicht genug. Streuen Sie global über viele verschiedene Länder und Branchen hinweg.

 

6  Versuchen Sie nicht, die Märkte zu timen

Sie können nie mit Sicherheit wissen, welche Märkte sich von Jahr zu Jahr am besten entwickeln werden. Der Farbenteppich stellt die Willkür der Renditen für die unterschiedlichen Märkte im Laufe der Zeit dar. Durch eine breite Streuung und eine langfristige Investmentstrategie können Anleger jedoch von Renditen profitieren, wo immer diese auftreten.

 

7  Beherrschen Sie Ihre Emotionen

Viele Anleger kämpfen damit, ihre Emotionen von ihren Investmententscheidungen zu trennen. Die Märkte steigen und fallen. Direkte Reaktionen darauf führen jedoch oft dazu, dass falsche Anlageentscheidungen getroffen werden. Trennen Sie Emotionen von Ihrem Geld, sonst trennt sich Ihr Geld von Ihnen.

 

8  Lassen Sie sich nicht von den Medien beeinflussen

Tägliche Marktnachrichten und Kommentare können Ihre Anlagedisziplin auf die Probe stellen. Einige Meldungen können Ängste über zukünftige Entwicklungen schüren, während andere Sie mit Versprechen auf mühelose Gewinne locken. Ignorieren Sie das Medienspektakel und denken Sie an Ihr Anlageziel.

 

9  Halten Sie die Kosten niedrig

Im Laufe der Zeit können Kosten wie etwa Verwaltungsgebühren, Fondskosten und Steuern ein wahres Loch in Ihren Vermögensaufbau reißen. Die Gesamtkosten Ihrer Geldanlage sollten daher immer in einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen.

 

10  Konzentrieren Sie sich auf Faktoren, die Sie kontrollieren können

Ein Finanzberater kann einen Plan erstellen, der individuell an Ihre persönlichen, finanziellen Bedürfnisse angepasst ist und Ihnen gleichzeitig dabei hilft, sich auf die wichtigen Dinge zu konzentrieren, die einen Mehrwert bieten. Dies kann zu einer besseren Investmenterfahrung führen.

 

Wie erfolgt die Umsetzung dieser Investmentphilosophie?

Sprechen Sie uns an!

 

Gesetzlich kran­ken­ver­sicherte Mediziner

Worauf kommt es im Rentenalter an?

Ob der gesetzlich krankenversicherte Mediziner im Ruhestand Zugang zur gesetzlichen Krankversicherung der Rentner hat oder als freiwillig versichertes Mitglied geführt wird, kann erhebliche Auswirkungen auf den zu zahlenden Beitrag haben. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass vielen Mandanten dieser Umstand nicht bewusst ist. Deshalb möchten wir im Folgenden kurz darstellen, worauf es bei der Einstufung ankommt.

Bei der Beurteilung ist ausschlaggebend, ob Sie Rentenansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben.

Sollte ein Anspruch bestehen, können Sie als pflichtversicherter Rentner bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingestuft werden, sofern Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Aus Ihren Versorgungswerkbezügen müssten Sie in diesem Fall zwar auch Beiträge zur Kranken­versiche­rung entrichten – allerdings würden hier Einkünfte aus Zinsen und Vermietung unberücksichtigt bleiben.

Anders verhält es sich, wenn kein Rentenanspruch gegenüber der DRV besteht. In diesem Fall werden Sie als freiwillig versicherter Rentner eingestuft. Dann unterliegen sowohl Ihre Versorgungsbezüge als auch Ihre Miet- und Zinseinkünfte der Beitragspflicht.

In der Folge kann das bedeuten, dass auch im Rentenalter weiterhin der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden muss.

Für Privatversicherte spielt diese Thematik keine Rolle, denn hier richtet sich der Beitrag nicht nach der Höhe der Einkünfte.

 

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Sachwert-Investition Pflegeappartement

Renditestarke Immobilien mit Sondernutzung

Bereits in unserer letzten Ausgabe haben wir unter der Rubrik „Immobilien mit Sondernutzung“ auf die Möglichkeit des Erwerbs eines Pflegeappartements hingewiesen. Da die Pflegeappartements fest für 20 bis 30 Jahre an den Heimbetreiber vermietet werden, entfällt für den Investor das Vermietungsrisiko und die lästige Suche nach neuen Mietern. Nicht zuletzt die Tatsache, dass infolge der demo­gra­phi­schen Entwicklung über 300.000 zusätzliche Pflege­plätze notwendig werden, sondern auch die Situation, dass mehr als 200.000 der bereits bestehenden Plätze erneuert und an aktuelle Verordnungen angepasst werden müssen, hat diesen Sektor der Immobilien­wirtschaft zu einem der größten Wachstumsmärkte werden lassen. INFO_2

Wer handelt für Sie, wenn Sie es nicht können?

Sorgen Sie vor! Einfach und schnell zur rechtskonformen Vollmacht

Leider besteht für jeden von uns die Gefahr, durch schwere Krankheit oder Unfall vorübergehend oder dauerhaft handlungsunfähig zu werden. In diesem unglücklichen Fall ist es sehr beruhigend, wenn man im Vorhinein jemanden bestimmt hat, der dann wichtige Entscheidungen treffen kann und das auch darf!

Leider ist es in Deutschland nicht automatisch so geregelt, dass man im Fall der Fälle vom Ehepartner oder einem Familienangehörigen vertreten werden kann. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen Betreuer und selbst wenn Ihr Ehepartner bestimmt wird, sind Sie ab diesem Zeitpunkt zwei rechtlich getrennte Personen.

Also sollten Sie durch die Ausstellung einer rechtskonformen Vollmacht vorsorgen, um selbstbestimmt zu bleiben!

In folgenden Bereichen unterstützen wir und unsere Partner Sie gerne:

  • Betreuungsverfügung: Bestimmen Sie Ihre persönliche Vertrauensperson!
  • Patientenverfügung: Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!
  • Vorsorgevollmacht: Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen!
  • Unternehmervollmacht: Entscheiden Sie, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird!

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Pflegeimmobilien

Ein Zukunftsmarkt mit attraktiven Chancen!

Menschen werden immer älter und damit steigt auch die Wahr­scheinlich­keit einer Pflege­bedürftig­keit. Lange Warte­listen bei Senioren- und Pflege­einrichtungen sind die Folge: Signale die zeigen, dass der demo­graphische Wandel längst in unserem All­tag ange­kommen ist. Die Bereit­stellung von alters- und pflege­gerechtem Wohn­raum ist bereits heute eine gesell­schaftliche Heraus­forderung, die der Staat alleine nicht erfüllen kann. So hat sich der Anteil der über 65-Jährigen seit 1990 um 5 Millionen erhöht – ein Anstieg von 42 % – und das bei nahezu konstanter Bevölkerungs­zahl.

Dieser Struktur­wandel steht erst am Anfang; nach dem Daten­report 2011 des statistischen Bundes­amtes wird die Zahl der über 65-Jährigen bis zum Jahr 2030 um mehr als 40 % steigen. Hoch­rechnungen ergeben, dass dadurch ca. 380.000 zusätzliche Pflege­plätze neu geschaffen und weitere rund 240.000 bestehende Plätze saniert werden müssen.

Hier bietet sich die Chance für private Investoren! Gemeinsam mit unseren renommierten Partnern im Bereich Pflege­immobilien können wir Ihnen „Rundum-Sorglos-Pakete“ mit lang­jährigen Miet­ver­trägen und Renditen von rund 5 % anbieten. Der Umstand, dass für diesen Bereich günstige Kredite von Förder­banken angeboten werden, macht diese Investitions­möglichkeit noch attraktiver!

 

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*Quelle: Statistisches Bundesamt
**Quelle: Statistisches Bundesamt: Im Blickpunkt „Ältere Menschen in Deutschland und der EU 2011

 

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Immobilien im Betriebsvermögen

Böse Überraschung nach Aufgabe der Praxis

Folgendes Bei­spiel verdeut­licht die Proble­matik: Vor 35 Jahren baute Dr. Meyer* gemeinsam mit seiner Ehe­frau ein Ein­familienhaus. Im Erd­geschoss richtete sich Dr. Meyer seine Praxis ein, im Ober­geschoss befindet sich die Privat­wohnung der Eheleute. Das Ehe­paar ist jeweils zur Hälfte Eigen­tümer des gesamten Grund­stücks.

Der auf die Praxis ent­fallende Teil des Grund und Bodens sowie des Gebäudes stellt mit dem Anteil von Dr. Meyer (50 %) im Rahmen seiner selb­ständigen Tätigkeit notwendiges Betriebs­vermögen dar. Der Grund- und Boden­anteil wurde mit den Anschaffungs­kosten aktiviert, der Gebäude­anteil mit den Herstellungs­kosten. Der Gebäude­teil wurde über die Jahre ab­geschrieben und steht zum Zeit­punkt der Aufgabe der Praxis nur noch mit einem geringen Rest­buchwert in den Büchern.

Nach Aufgabe der Praxis ist der betriebliche Grundstücks­anteil aus dem Betriebs­vermögen zu entnehmen und wird zu Privat­vermögen.

Mittlerweile hat die Immobilie – insbesondere das Grundstück – eine erhebliche Wert­steigerung erfahren. Die Entnahme ist mit dem entsprechenden Teil­wert zu bewerten. Der Entnahme­gewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen diesem Teilwert und dem Rest­buchwert: Das heißt, die „stillen Reserven“ werden aufgedeckt und versteuert. Für Herrn Dr. Meyer ergibt sich eine erhebliche Steuer­nachzahlung. Durch eine Teilungs­erklärung in zwei Einheiten – Ehefrau baut Praxis und Ehemann die Privatwohnung – wäre das gesamte Grund­stück Privat­vermögen geblieben.

Durch die Vermietung der Praxis an den Ehemann hätte Frau Meyer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt und die Abschrei­bungen in Anspruch genommen. Eine Nutzungs­änderung des Erd­geschosses (Vermietung als Wohnung oder Selbst­nutzung) hätte zu keiner Steuer­belastung geführt, da kein Entnahme­vorgang vorliegt. Auch ein Verkauf der Immobilie hätte keine steuerlichen Folgen, da das Grundstück länger als 10 Jahre im Besitz von Frau Meyer war.

Vor allem im Zusammen­hang mit Betriebs­grundstücken kann eine Betriebs­aufgabe vor dem 55. Lebens­jahr zu erheblichen Steuer­nachteilen führen. Denn dabei werden auf einen Schlag die stillen Reserven des gesamten Betriebs aufgedeckt. In diesem Fall steht Ihnen für den Aufgabe­gewinn weder ein Freibetrag noch eine Vergünstigung bei der Höhe des Steuersatzes zu.

*Name fiktiv

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Vertragsüberprüfung

Liebe Leserinnen und Leser,

Egal, ob es um eine Hausrat-, Praxis- oder Geschäfts­versicherung geht: viele Kunden stehen vor der Situation, dass sie vor vielen Jahren einen Sach­versicherungs­vertrag vereinbart haben, der seit­dem nicht mehr geändert wurde. Dies kann im Schadens­fall zu erheblichen finanziellen Ein­bußen führen – z. B. aus folgenden Gründen:

    • die Versicherungs­summe ist zu niedrig
    • wesentliche Veränderungen wurden nicht mitgeteilt
    • die Bedingungen sind nicht mehr aktuell
    • es besteht ggf. nur eine Zeitwert­regelung

Eine Aktualisierung des Versicherungs­schutzes kann zudem zu Prämien­einsparungen führen. Daher bieten wir Ihnen an, vor allem ältere Ver­träge zu überprüfen und Ihnen günstige Alternativen aufzuzeigen. Und nicht nur im Sachversicherungs­bereich, sondern auch für Ihre allgemeine Versorgungs- und Versicherungs­situation ist es unbedingt notwendig, Ihren persönlichen Berater über wichtige Änderungen zu informieren. Diese können z.B. sein:

  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Erwerb einer Immobilie wesentliche Einkommens­änderungen
  • Jobwechsel
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