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Die Folgen eines Cyberangriffs – schützen Sie sich!

 

84% aller Unternehmen wurden letztes Jahr Opfer eines Cyber-Angriffes – der Schaden beträgt allein in Deutschland bereits über € 200 Milliarden jährlich – Tendenz weiterhin stark steigend!

Leider ist es ein Trugschluss, wenn man denkt, durch eine tägliche Datensicherung könne nichts passieren, weil man seine Daten nach einem Angriffe einfach neu aufspielen lassen kann.

Professionelle Hacker schleusen Viren häufig schon Monate vor dem eigentlichen Angriff ins System, sodass auch die Datensicherung befallen wird und somit unbrauchbar wird.

Eine Cyber-Versicherung kann einen Hacker-Angriff zwar nicht verhindern, sie schützt jedoch vor den finanziellen Folgen. Der Versicherer stellt z.B. einen erfahrenen IT-Dienstleister zur Seite und übernimmt die Kosten, die zur Wiederherstellung von Daten und Programmen entstehen.

Zu den häufigsten Arten von Cyberrisiken zählen

  • Infizierung mit Malware/Schadsoftware
  • Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen (Kunden/Patientendaten)
  • Spoofing (Umgehen von Identifikations- und Authentifizierungsverfahren)
  • Phishing (Datendiebstahl durch Identitätsbetrug über gefälschte Webseiten, Mails oder SMS)
  • Angriffe auf Passwörter
  • Ransomware-Angriffe (Sperrung von Zugriffen aus Systemen/Daten mit Lösegeldforderung

Damit es in Ihrem Unternehmen/Ihrer Praxis gar nicht erst zu einem Cyber-Angriff kommt, der den Betrieb schädigt bzw. stilllegt, sollten Sie mit geeigneten Maßnahmen zu Ihrem Schutz vorsorgen. Dazu zählen z.B.

  • Schulungen für Ihre Mitarbeiter
  • Sicherheits-Updates von Betriebssystem und Software
  • Programme gegen Schadsoftware wie Viren oder Trojaner
  • ein Notfallplan für den Ernst- oder Schadenfall.

Folgende Positionen lassen sich zusätzlich versichern:

  • Cyber-Betriebsunterbrechungsschäden (Einnahmeverlust durch einen Cyber-Angriff)
  • Cyber-Erpressungsschäden (z.B. nach Einschleusen eines Verschlüsselungstrojaners)
  • Cyber-Zahlungsmittelschäden (z.B. nach Diebstahl von Kreditkartendaten von Kunden oder Patienten)
  • Cyber-Vertrauensschäden (z.B. nach IT-Manipulation durch eigene Mitarbeiter)
  • Cyber-Haftpflichtschäden (z.B. nach Infizieren der IT-Systeme von Kunden oder Patienten nach einem Hackerangriff bei Ihnen)

Bitte bedenken Sie: eine Cyber-Versicherung kostet nur einen Bruchteil des Betrages, den man bei einem Cyberangriff zahlen müsste!  Sprechen Sie uns bitte an – wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot!

 

Kleine Kinder – großer (Geld-)Bedarf

Zum alljährlich stattfindenden „Kindersicherheitstag“ kündigte das Bundesfinanzministerium unlängst an, im Herbst etwa 4,3 Milliarden Euro als Kinderbonus auszahlen zu wollen – Corona sei Dank. Dies ist durchaus begrüßenswert, jedoch in Anbetracht der Kosten, die für die Sicherheit eines Kindes tatsächlich anfallen, letztlich wohl nur der vielbesagte Tropfen auf dem heißen Stein.

Das Statistische Bundesamt kommt in einer Ausgabenkalkulation auf bis zu 250 000 Euro, die vom ersten Schrei im Krankenhaus bis zum Ende eines Studiums anfallen können. Noch nicht eingerechnet sind dabei Ausgaben für Zahnspangen, Sehhilfen oder etwaige ernst zu nehmende Erkrankungen. All das bedeutet für eine Familie in erster Linie hohen Geldbedarf. Daher: Seien Sie clever und sorgen Sie vor! Die Basis hierfür bilden Verträge, die die wichtigsten Risiken fokussieren. Mit steigendem Alter des Kindes lassen sich diese zur Optimierung des Schutzes weiter ausbauen.

Schutz vor Mehrbelastungen durch Krankheiten
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern sind Kinder zwar in der Regel kostenfrei mitversichert, aber dennoch können Deckungslücken entstehen. Mit einer Zusatzversicherung lässt sich für alle denkbaren Bereiche eine optimale Lösung finden. Und aufgepasst: Da Beiträge für Kinder ohne Altersrückstellung kalkuliert sind, fallen diese verhältnismäßig niedrig aus und verursachen keine hohen Kosten!

Absicherung unfallbedingter Invalidität
Statistiken zeigen, dass sich ein Großteil der Unfälle von kleinen Kindern zu Hause ereignet. Dieser Bereich ist allerdings vom gesetzlichen Unfallschutz ausgenommen. Entstehen Ihrem Kind Folgeschäden, beispielsweise eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung, stellen Leistungen aus der privaten Unfallversicherung eine erhebliche finanzielle Entlastung dar.

Kombischutz vor dem Schicksal
Je jünger ein Kind ist, desto wahrscheinlicher kann eine schwere Krankheit oder ein Unfall zu bleibenden Schäden führen, die sich dauerhaft auf die späteren beruflichen Möglichkeiten auswirken können. Clevere Kombiprodukte vereinen Schutz aus diversen Sparten. Bester Schutz auch für Auszubildende Um sorgenfrei durchstarten zu können, sind im Vorfeld einige Dinge zu beachten:

Azubis, die während der Schulzeit über die Eltern privat krankenversichert waren, sind fortan pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und verlieren u. U. wertvolle Leistungen. Über Zusatzversicherung lassen sich diese entstandenen Deckungslücken wieder schließen. Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft sollte eines der Schlüsselthemen schon vor dem Berufseinstieg darstellen. Bereits für „kleines Geld“ lässt sich eine solide Basis schaffen. Privathaftpflichtschutz besteht lediglich während der Erstausbildung weiterhin über die Eltern.
Sie haben Fragen? – Wir liefern die Antworten!

Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden!

Wer selbstständig ist, braucht in der Regel auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme, kostengünstige Lösung sein, um den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten. Läuft die Leasingzeit aus, wird der Wagen bewertet und auf mögliche Mängel hin untersucht. Mängel, die nicht nur dem der vereinbarten Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer weitergereicht. „Kein Problem!“, denkt sich da manch einer. „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können auch tatsächlich unter den Schutz der Voll- oder auch der Teilkasko fallen. Diese würden dann etwaige Schäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Doch an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder mal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten und uns nicht mit ins Boot geholt haben. Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wann ist es passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden können.

Bei Leasingfahrzeugen auch wichtig: die GAP-Deckung Wer Leasingfahrzeuge hat, sollte im eigenen Interesse darauf achten, dass in der Kaskodeckung auch eine GAP-Deckung integriert wird. Durch Laufleistung, Verschleiß und Fahrzeugzustand bildet sich der Wert eines Fahrzeugs. Kommt es zum Schadensfall, wird der Zeitwert grundsätzlich als Entschädigungsobergrenze angesetzt. Die Leasingbank berechnet auf Basis des Neupreises, der Laufzeit des Leasingvertrags und der jährlichen Fahrleistung allerdings einen eigenen Restleasingwert. Übersteigt dieser zum Schadenszeitpunkt den Zeitwert, entsteht eine Lücke, die Sie aus eigener Tasche füllen müssen. Die GAP-Deckung springt an dieser Stelle für Sie ein und übernimmt die Auffüllzahlung. Der Vorteil für Sie: mehr Sicherheit!

Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist und welche nächsten Schritte er einleiten will. Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln: Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung etc. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. Dies soll vor allem dazu dienen, dass ein Schaden kurz nach Entstehung begutachtet werden kann und über die Zeit nicht noch schlimmer wird.

Die „Fahrpatina“, die so mancher Leasingrückläufer über die Jahre hinweg angesammelt hat, stammt selten von nur einem Ereignis. Meist können Beschädigungen nicht konkret zugeordnet werden und liegen für sich genommen kaum über der Selbstbeteiligung. Daher unser Rat: Melden Sie Schäden immer direkt nach dem Eintritt über uns. Wir helfen Ihnen gerne, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen. Unser Job ist es auch, Sachverhalte zu erklären. Wir sind immer für Sie da!

Gesetzlich kran­ken­ver­sicherte Mediziner

Worauf kommt es im Rentenalter an?

Ob der gesetzlich krankenversicherte Mediziner im Ruhestand Zugang zur gesetzlichen Krankversicherung der Rentner hat oder als freiwillig versichertes Mitglied geführt wird, kann erhebliche Auswirkungen auf den zu zahlenden Beitrag haben. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass vielen Mandanten dieser Umstand nicht bewusst ist. Deshalb möchten wir im Folgenden kurz darstellen, worauf es bei der Einstufung ankommt.

Bei der Beurteilung ist ausschlaggebend, ob Sie Rentenansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben.

Sollte ein Anspruch bestehen, können Sie als pflichtversicherter Rentner bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingestuft werden, sofern Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Aus Ihren Versorgungswerkbezügen müssten Sie in diesem Fall zwar auch Beiträge zur Kranken­versiche­rung entrichten – allerdings würden hier Einkünfte aus Zinsen und Vermietung unberücksichtigt bleiben.

Anders verhält es sich, wenn kein Rentenanspruch gegenüber der DRV besteht. In diesem Fall werden Sie als freiwillig versicherter Rentner eingestuft. Dann unterliegen sowohl Ihre Versorgungsbezüge als auch Ihre Miet- und Zinseinkünfte der Beitragspflicht.

In der Folge kann das bedeuten, dass auch im Rentenalter weiterhin der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden muss.

Für Privatversicherte spielt diese Thematik keine Rolle, denn hier richtet sich der Beitrag nicht nach der Höhe der Einkünfte.

 

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Vertragsüberprüfung

Liebe Leserinnen und Leser,

Egal, ob es um eine Hausrat-, Praxis- oder Geschäfts­versicherung geht: viele Kunden stehen vor der Situation, dass sie vor vielen Jahren einen Sach­versicherungs­vertrag vereinbart haben, der seit­dem nicht mehr geändert wurde. Dies kann im Schadens­fall zu erheblichen finanziellen Ein­bußen führen – z. B. aus folgenden Gründen:

    • die Versicherungs­summe ist zu niedrig
    • wesentliche Veränderungen wurden nicht mitgeteilt
    • die Bedingungen sind nicht mehr aktuell
    • es besteht ggf. nur eine Zeitwert­regelung

Eine Aktualisierung des Versicherungs­schutzes kann zudem zu Prämien­einsparungen führen. Daher bieten wir Ihnen an, vor allem ältere Ver­träge zu überprüfen und Ihnen günstige Alternativen aufzuzeigen. Und nicht nur im Sachversicherungs­bereich, sondern auch für Ihre allgemeine Versorgungs- und Versicherungs­situation ist es unbedingt notwendig, Ihren persönlichen Berater über wichtige Änderungen zu informieren. Diese können z.B. sein:

  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Erwerb einer Immobilie wesentliche Einkommens­änderungen
  • Jobwechsel
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