Garantiezinssenkung
zum 01.01.2017
Lebensversicherung – Handeln Sie jetzt!
Neukunden klassischer Lebensversicherungen müssen sich ab dem nächsten Jahr auf einen weiteren Rückgang der garantierten Mindestverzinsung einstellen. Der Garantiezins wird von aktuell 1,25 % auf 0,9 % gesenkt – damit reagiert das Bundesfinanzministerium auf die Folgen der vorherrschende Niedrig- bzw. Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Diese Änderung betrifft alle Verträge, die nach dem 31.12.2016 vereinbart werden. Für bestehende Versicherungen oder solche, die noch dieses Jahr beginnen, gilt noch die höhere Garantieverzinsung. Es ist also unbedingt zu empfehlen, noch vor dem Jahreswechsel aktiv zu werden, um sich die höhere Garantie zu sichern. Doch nicht nur klassische Tarife zur Altersvorsorge sind von der Zinssenkung betroffen. Diese Änderung hat auch direkte Auswirkungen auf die Absicherung von sogenannten biometrischen Risiken – vor allem Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Pflegepolicen werden durch die geänderte Rechnungsgrundlage teurer werden; Experten gehen von Beitragserhöhungen von ca. 10 % gegenüber dem aktuellen Prämienniveau aus. Vor allem für junge Versicherte mit dementsprechend langen Vertragslaufzeiten wirkt sich das deutlich aus. Wer zum Berufsstart im Alter von 25 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Laufzeit von 42 Jahren vereinbart und dafür zum Beispiel eine monatliche Prämie von aktuell 70 € zahlt, für den ergibt sich durch eine 10 %-ige Beitragssteigerung über die Laufzeit eine Mehrbelastung von über 3.500 €. Wer in den vorgenannten Bereichen also noch über keine oder nur unzureichende Absicherung verfügt, der sollte dringend noch dieses Jahr tätig werden und sich somit die günstigeren Beiträge bzw. die höheren Garantieleistungen (bei kapitalbildenden Lebensversicherungen) sichern.
zum 01.01.2017