Kleine Kinder – großer (Geld-)Bedarf

Zum alljährlich stattfindenden „Kindersicherheitstag“ kündigte das Bundesfinanzministerium unlängst an, im Herbst etwa 4,3 Milliarden Euro als Kinderbonus auszahlen zu wollen – Corona sei Dank. Dies ist durchaus begrüßenswert, jedoch in Anbetracht der Kosten, die für die Sicherheit eines Kindes tatsächlich anfallen, letztlich wohl nur der vielbesagte Tropfen auf dem heißen Stein.

Das Statistische Bundesamt kommt in einer Ausgabenkalkulation auf bis zu 250 000 Euro, die vom ersten Schrei im Krankenhaus bis zum Ende eines Studiums anfallen können. Noch nicht eingerechnet sind dabei Ausgaben für Zahnspangen, Sehhilfen oder etwaige ernst zu nehmende Erkrankungen. All das bedeutet für eine Familie in erster Linie hohen Geldbedarf. Daher: Seien Sie clever und sorgen Sie vor! Die Basis hierfür bilden Verträge, die die wichtigsten Risiken fokussieren. Mit steigendem Alter des Kindes lassen sich diese zur Optimierung des Schutzes weiter ausbauen.

Schutz vor Mehrbelastungen durch Krankheiten
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern sind Kinder zwar in der Regel kostenfrei mitversichert, aber dennoch können Deckungslücken entstehen. Mit einer Zusatzversicherung lässt sich für alle denkbaren Bereiche eine optimale Lösung finden. Und aufgepasst: Da Beiträge für Kinder ohne Altersrückstellung kalkuliert sind, fallen diese verhältnismäßig niedrig aus und verursachen keine hohen Kosten!

Absicherung unfallbedingter Invalidität
Statistiken zeigen, dass sich ein Großteil der Unfälle von kleinen Kindern zu Hause ereignet. Dieser Bereich ist allerdings vom gesetzlichen Unfallschutz ausgenommen. Entstehen Ihrem Kind Folgeschäden, beispielsweise eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung, stellen Leistungen aus der privaten Unfallversicherung eine erhebliche finanzielle Entlastung dar.

Kombischutz vor dem Schicksal
Je jünger ein Kind ist, desto wahrscheinlicher kann eine schwere Krankheit oder ein Unfall zu bleibenden Schäden führen, die sich dauerhaft auf die späteren beruflichen Möglichkeiten auswirken können. Clevere Kombiprodukte vereinen Schutz aus diversen Sparten. Bester Schutz auch für Auszubildende Um sorgenfrei durchstarten zu können, sind im Vorfeld einige Dinge zu beachten:

Azubis, die während der Schulzeit über die Eltern privat krankenversichert waren, sind fortan pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und verlieren u. U. wertvolle Leistungen. Über Zusatzversicherung lassen sich diese entstandenen Deckungslücken wieder schließen. Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft sollte eines der Schlüsselthemen schon vor dem Berufseinstieg darstellen. Bereits für „kleines Geld“ lässt sich eine solide Basis schaffen. Privathaftpflichtschutz besteht lediglich während der Erstausbildung weiterhin über die Eltern.
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Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden!

Wer selbstständig ist, braucht in der Regel auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme, kostengünstige Lösung sein, um den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten. Läuft die Leasingzeit aus, wird der Wagen bewertet und auf mögliche Mängel hin untersucht. Mängel, die nicht nur dem der vereinbarten Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer weitergereicht. „Kein Problem!“, denkt sich da manch einer. „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können auch tatsächlich unter den Schutz der Voll- oder auch der Teilkasko fallen. Diese würden dann etwaige Schäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Doch an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder mal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten und uns nicht mit ins Boot geholt haben. Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wann ist es passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden können.

Bei Leasingfahrzeugen auch wichtig: die GAP-Deckung Wer Leasingfahrzeuge hat, sollte im eigenen Interesse darauf achten, dass in der Kaskodeckung auch eine GAP-Deckung integriert wird. Durch Laufleistung, Verschleiß und Fahrzeugzustand bildet sich der Wert eines Fahrzeugs. Kommt es zum Schadensfall, wird der Zeitwert grundsätzlich als Entschädigungsobergrenze angesetzt. Die Leasingbank berechnet auf Basis des Neupreises, der Laufzeit des Leasingvertrags und der jährlichen Fahrleistung allerdings einen eigenen Restleasingwert. Übersteigt dieser zum Schadenszeitpunkt den Zeitwert, entsteht eine Lücke, die Sie aus eigener Tasche füllen müssen. Die GAP-Deckung springt an dieser Stelle für Sie ein und übernimmt die Auffüllzahlung. Der Vorteil für Sie: mehr Sicherheit!

Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist und welche nächsten Schritte er einleiten will. Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln: Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung etc. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. Dies soll vor allem dazu dienen, dass ein Schaden kurz nach Entstehung begutachtet werden kann und über die Zeit nicht noch schlimmer wird.

Die „Fahrpatina“, die so mancher Leasingrückläufer über die Jahre hinweg angesammelt hat, stammt selten von nur einem Ereignis. Meist können Beschädigungen nicht konkret zugeordnet werden und liegen für sich genommen kaum über der Selbstbeteiligung. Daher unser Rat: Melden Sie Schäden immer direkt nach dem Eintritt über uns. Wir helfen Ihnen gerne, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen. Unser Job ist es auch, Sachverhalte zu erklären. Wir sind immer für Sie da!