Pflegeimmobilien

Ein Zukunftsmarkt mit attraktiven Chancen!

Menschen werden immer älter und damit steigt auch die Wahr­scheinlich­keit einer Pflege­bedürftig­keit. Lange Warte­listen bei Senioren- und Pflege­einrichtungen sind die Folge: Signale die zeigen, dass der demo­graphische Wandel längst in unserem All­tag ange­kommen ist. Die Bereit­stellung von alters- und pflege­gerechtem Wohn­raum ist bereits heute eine gesell­schaftliche Heraus­forderung, die der Staat alleine nicht erfüllen kann. So hat sich der Anteil der über 65-Jährigen seit 1990 um 5 Millionen erhöht – ein Anstieg von 42 % – und das bei nahezu konstanter Bevölkerungs­zahl.

Dieser Struktur­wandel steht erst am Anfang; nach dem Daten­report 2011 des statistischen Bundes­amtes wird die Zahl der über 65-Jährigen bis zum Jahr 2030 um mehr als 40 % steigen. Hoch­rechnungen ergeben, dass dadurch ca. 380.000 zusätzliche Pflege­plätze neu geschaffen und weitere rund 240.000 bestehende Plätze saniert werden müssen.

Hier bietet sich die Chance für private Investoren! Gemeinsam mit unseren renommierten Partnern im Bereich Pflege­immobilien können wir Ihnen „Rundum-Sorglos-Pakete“ mit lang­jährigen Miet­ver­trägen und Renditen von rund 5 % anbieten. Der Umstand, dass für diesen Bereich günstige Kredite von Förder­banken angeboten werden, macht diese Investitions­möglichkeit noch attraktiver!

 

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*Quelle: Statistisches Bundesamt
**Quelle: Statistisches Bundesamt: Im Blickpunkt „Ältere Menschen in Deutschland und der EU 2011

 

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Immobilien im Betriebsvermögen

Böse Überraschung nach Aufgabe der Praxis

Folgendes Bei­spiel verdeut­licht die Proble­matik: Vor 35 Jahren baute Dr. Meyer* gemeinsam mit seiner Ehe­frau ein Ein­familienhaus. Im Erd­geschoss richtete sich Dr. Meyer seine Praxis ein, im Ober­geschoss befindet sich die Privat­wohnung der Eheleute. Das Ehe­paar ist jeweils zur Hälfte Eigen­tümer des gesamten Grund­stücks.

Der auf die Praxis ent­fallende Teil des Grund und Bodens sowie des Gebäudes stellt mit dem Anteil von Dr. Meyer (50 %) im Rahmen seiner selb­ständigen Tätigkeit notwendiges Betriebs­vermögen dar. Der Grund- und Boden­anteil wurde mit den Anschaffungs­kosten aktiviert, der Gebäude­anteil mit den Herstellungs­kosten. Der Gebäude­teil wurde über die Jahre ab­geschrieben und steht zum Zeit­punkt der Aufgabe der Praxis nur noch mit einem geringen Rest­buchwert in den Büchern.

Nach Aufgabe der Praxis ist der betriebliche Grundstücks­anteil aus dem Betriebs­vermögen zu entnehmen und wird zu Privat­vermögen.

Mittlerweile hat die Immobilie – insbesondere das Grundstück – eine erhebliche Wert­steigerung erfahren. Die Entnahme ist mit dem entsprechenden Teil­wert zu bewerten. Der Entnahme­gewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen diesem Teilwert und dem Rest­buchwert: Das heißt, die „stillen Reserven“ werden aufgedeckt und versteuert. Für Herrn Dr. Meyer ergibt sich eine erhebliche Steuer­nachzahlung. Durch eine Teilungs­erklärung in zwei Einheiten – Ehefrau baut Praxis und Ehemann die Privatwohnung – wäre das gesamte Grund­stück Privat­vermögen geblieben.

Durch die Vermietung der Praxis an den Ehemann hätte Frau Meyer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt und die Abschrei­bungen in Anspruch genommen. Eine Nutzungs­änderung des Erd­geschosses (Vermietung als Wohnung oder Selbst­nutzung) hätte zu keiner Steuer­belastung geführt, da kein Entnahme­vorgang vorliegt. Auch ein Verkauf der Immobilie hätte keine steuerlichen Folgen, da das Grundstück länger als 10 Jahre im Besitz von Frau Meyer war.

Vor allem im Zusammen­hang mit Betriebs­grundstücken kann eine Betriebs­aufgabe vor dem 55. Lebens­jahr zu erheblichen Steuer­nachteilen führen. Denn dabei werden auf einen Schlag die stillen Reserven des gesamten Betriebs aufgedeckt. In diesem Fall steht Ihnen für den Aufgabe­gewinn weder ein Freibetrag noch eine Vergünstigung bei der Höhe des Steuersatzes zu.

*Name fiktiv

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Vertragsüberprüfung

Liebe Leserinnen und Leser,

Egal, ob es um eine Hausrat-, Praxis- oder Geschäfts­versicherung geht: viele Kunden stehen vor der Situation, dass sie vor vielen Jahren einen Sach­versicherungs­vertrag vereinbart haben, der seit­dem nicht mehr geändert wurde. Dies kann im Schadens­fall zu erheblichen finanziellen Ein­bußen führen – z. B. aus folgenden Gründen:

    • die Versicherungs­summe ist zu niedrig
    • wesentliche Veränderungen wurden nicht mitgeteilt
    • die Bedingungen sind nicht mehr aktuell
    • es besteht ggf. nur eine Zeitwert­regelung

Eine Aktualisierung des Versicherungs­schutzes kann zudem zu Prämien­einsparungen führen. Daher bieten wir Ihnen an, vor allem ältere Ver­träge zu überprüfen und Ihnen günstige Alternativen aufzuzeigen. Und nicht nur im Sachversicherungs­bereich, sondern auch für Ihre allgemeine Versorgungs- und Versicherungs­situation ist es unbedingt notwendig, Ihren persönlichen Berater über wichtige Änderungen zu informieren. Diese können z.B. sein:

  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Erwerb einer Immobilie wesentliche Einkommens­änderungen
  • Jobwechsel
Foto: © AA+W fotolia.com

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Stiftung „Helfen und Fördern vor Ort“

Verbinden Sie jetzt soziales Engage­ment mit attraktiver Rendite

Wer soziales Leid mildern und diejenigen unterstützen will, denen es nicht so gut geht wie einem selbst, hat jetzt die Möglich­keit, diese Absicht mit einer attraktiven Renditeerwartung zu verbinden.

Der Dachfonds Multi Select Global Chancen Anteils­klasse S (WKN A0Q695) ist ein global anlegender Aktien-Dachfonds, der durch ein außer­gewöhnliches Konzept die gemein­nützige Stiftung „Helfen und Fördern vor Ort“ unterstützt. Um diese Idee in die Tat umzu­setzen, wurde der seit dem Jahr 2002 erfolg­reich bestehende Fonds „Multi Select Global Chancen“ (WKN 797637) mit einer um 0,1 % erhöhten Verwaltungs­gebühr „nachgebaut“.

Diesen Mehr­aufwand trägt der Anleger. Entscheidend kommt aber hinzu, dass das Fonds­management 0,3 % der laufenden Kosten für diesen gemein­nützigen Zweck verwendet und somit insgesamt 0,4 % des Fonds­volumens jährlich an die Stiftung fließen. Diese Gelder werden dann dazu verwendet, um soziale Projekte in den folgenden Bereichen zu unterstützen:

  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Förderung und Unter­stützung von behinderten, kranken und alten Mit­menschen
  • Integration von aus­ländischen Jugendlichen
  • Sonstige lokale gemein­nützige Projekte in ähnlichen Bereichen

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Neben diesem sozialen Aspekt überzeugt der Dachfonds auch durch seine attraktive Performance und sein erst­klassiges Management. In den vergangenen 12 Monaten verzeichnete der Fonds einen Wert­zuwachs von knapp 13 % (12,93 % – Stand April 2014). Auch die Bestnote von 5 Sternen der Rating­agentur Morningstar belegt, dass der Fonds zu den Top-Performern gehört und regelmäßig den zugrunde liegenden Vergleichs­index schlägt.

Mehr Informationen zu dieser Möglichkeit, sich sozial zu engagieren finden Sie unter www.helfen-und-foerdern-vor-ort.de oder direkt bei Ihrem persönlichen Berater!

Vorzeitige Rente aus dem Versorgungswerk

Darüber sollte man jetzt nachdenken:

Auch wenn das Versorgung­sniveau bei berufs­ständischen Versorgungs­werken bei vergleich­baren Bei­trägen in der Regel wesent­lich höher ist als es in der gesetz­lichen Renten­versicherung der Fall ist, kann es in bestimmten Konstella­tionen durchaus sinn­voll sein, die Rente zum frühest­möglichen Zeit­punkt in Anspruch zu nehmen, ohne die aktive Tätigkeit zu beenden. Die verschiedenen Versorgungs­werke bieten grundsätzlich die Möglich­keit, Renten­zahlungen ohne Berufs­aufgabe vorzuziehen. Auf den ersten Blick scheint sich diese Option nicht zu rechnen, da eine um fünf Jahre vor­gezogene Inanspruch­nahme der Alters­rente zu Ab­schlägen von rund 30 % führt. Doch in den ersten Jahren, in denen Sie noch Ihrer beruf­lichen Tätig­keit nachgehen, ergibt sich durch die er­sparten Bei­träge und die vor­gezogenen Renten­zahlungen ein erheblicher Liquiditäts­vorteil für Sie. Werden diese Mittel nun z. B. in ein Alters­versorgungs­produkt einer privaten Versicherungs­gesellschaft investiert, kann dadurch in vielen Fällen eine höhere Netto-­Rente erzielt werden und so die gekürzte Leistung aus dem Versorgungs­werk lang­fristig ausgeglichen und über­kompensiert werden. Dieser Effekt kommt unter anderem dadurch zustande, dass bei vor­gezogenem Renten­eintritt der steuer­pflichtige Anteil der Renten­zahlungen dauerhaft niedriger ist. Weitere Gründe für den vorzeitigen Ausstieg:

  • Im Versorgungswerk ist keine Kapitalisierung der Leistungen möglich.
  • Versorgungs­werkansprüche können nur vererbt werden, wenn der Anspruchs­berechtigte verheiratet ist bzw. kindergeld­berechtigte Kinder hat.
  • Alternativ zu einer privaten Alters­versorgung können die frei­werdenden Mittel (vorge-zogene Rente und Beitrags­ersparnis) auch in inflations­geschützte Sach­werte investiert oder zur vorzeitigen Darlehens­tilgung verwendet werden.

Ob sich dieses „Ausstiegs­szenario“ für Sie rechnet, muss individuell geprüft werden, da die Aus­wirkungen von Versorgungs­werk zu Versorgungs­werk stark variieren und somit nicht pauschalisiert werden können. INFO_2