Beiträge

Gesetzlich kran­ken­ver­sicherte Mediziner

Worauf kommt es im Rentenalter an?

Ob der gesetzlich krankenversicherte Mediziner im Ruhestand Zugang zur gesetzlichen Krankversicherung der Rentner hat oder als freiwillig versichertes Mitglied geführt wird, kann erhebliche Auswirkungen auf den zu zahlenden Beitrag haben. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass vielen Mandanten dieser Umstand nicht bewusst ist. Deshalb möchten wir im Folgenden kurz darstellen, worauf es bei der Einstufung ankommt.

Bei der Beurteilung ist ausschlaggebend, ob Sie Rentenansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben.

Sollte ein Anspruch bestehen, können Sie als pflichtversicherter Rentner bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingestuft werden, sofern Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Aus Ihren Versorgungswerkbezügen müssten Sie in diesem Fall zwar auch Beiträge zur Kranken­versiche­rung entrichten – allerdings würden hier Einkünfte aus Zinsen und Vermietung unberücksichtigt bleiben.

Anders verhält es sich, wenn kein Rentenanspruch gegenüber der DRV besteht. In diesem Fall werden Sie als freiwillig versicherter Rentner eingestuft. Dann unterliegen sowohl Ihre Versorgungsbezüge als auch Ihre Miet- und Zinseinkünfte der Beitragspflicht.

In der Folge kann das bedeuten, dass auch im Rentenalter weiterhin der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden muss.

Für Privatversicherte spielt diese Thematik keine Rolle, denn hier richtet sich der Beitrag nicht nach der Höhe der Einkünfte.

 

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Sachwert-Investition Pflegeappartement

Renditestarke Immobilien mit Sondernutzung

Bereits in unserer letzten Ausgabe haben wir unter der Rubrik „Immobilien mit Sondernutzung“ auf die Möglichkeit des Erwerbs eines Pflegeappartements hingewiesen. Da die Pflegeappartements fest für 20 bis 30 Jahre an den Heimbetreiber vermietet werden, entfällt für den Investor das Vermietungsrisiko und die lästige Suche nach neuen Mietern. Nicht zuletzt die Tatsache, dass infolge der demo­gra­phi­schen Entwicklung über 300.000 zusätzliche Pflege­plätze notwendig werden, sondern auch die Situation, dass mehr als 200.000 der bereits bestehenden Plätze erneuert und an aktuelle Verordnungen angepasst werden müssen, hat diesen Sektor der Immobilien­wirtschaft zu einem der größten Wachstumsmärkte werden lassen. INFO_2

Pflegeimmobilien

Ein Zukunftsmarkt mit attraktiven Chancen!

Menschen werden immer älter und damit steigt auch die Wahr­scheinlich­keit einer Pflege­bedürftig­keit. Lange Warte­listen bei Senioren- und Pflege­einrichtungen sind die Folge: Signale die zeigen, dass der demo­graphische Wandel längst in unserem All­tag ange­kommen ist. Die Bereit­stellung von alters- und pflege­gerechtem Wohn­raum ist bereits heute eine gesell­schaftliche Heraus­forderung, die der Staat alleine nicht erfüllen kann. So hat sich der Anteil der über 65-Jährigen seit 1990 um 5 Millionen erhöht – ein Anstieg von 42 % – und das bei nahezu konstanter Bevölkerungs­zahl.

Dieser Struktur­wandel steht erst am Anfang; nach dem Daten­report 2011 des statistischen Bundes­amtes wird die Zahl der über 65-Jährigen bis zum Jahr 2030 um mehr als 40 % steigen. Hoch­rechnungen ergeben, dass dadurch ca. 380.000 zusätzliche Pflege­plätze neu geschaffen und weitere rund 240.000 bestehende Plätze saniert werden müssen.

Hier bietet sich die Chance für private Investoren! Gemeinsam mit unseren renommierten Partnern im Bereich Pflege­immobilien können wir Ihnen „Rundum-Sorglos-Pakete“ mit lang­jährigen Miet­ver­trägen und Renditen von rund 5 % anbieten. Der Umstand, dass für diesen Bereich günstige Kredite von Förder­banken angeboten werden, macht diese Investitions­möglichkeit noch attraktiver!

 

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*Quelle: Statistisches Bundesamt
**Quelle: Statistisches Bundesamt: Im Blickpunkt „Ältere Menschen in Deutschland und der EU 2011

 

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Vorzeitige Rente aus dem Versorgungswerk

Darüber sollte man jetzt nachdenken:

Auch wenn das Versorgung­sniveau bei berufs­ständischen Versorgungs­werken bei vergleich­baren Bei­trägen in der Regel wesent­lich höher ist als es in der gesetz­lichen Renten­versicherung der Fall ist, kann es in bestimmten Konstella­tionen durchaus sinn­voll sein, die Rente zum frühest­möglichen Zeit­punkt in Anspruch zu nehmen, ohne die aktive Tätigkeit zu beenden. Die verschiedenen Versorgungs­werke bieten grundsätzlich die Möglich­keit, Renten­zahlungen ohne Berufs­aufgabe vorzuziehen. Auf den ersten Blick scheint sich diese Option nicht zu rechnen, da eine um fünf Jahre vor­gezogene Inanspruch­nahme der Alters­rente zu Ab­schlägen von rund 30 % führt. Doch in den ersten Jahren, in denen Sie noch Ihrer beruf­lichen Tätig­keit nachgehen, ergibt sich durch die er­sparten Bei­träge und die vor­gezogenen Renten­zahlungen ein erheblicher Liquiditäts­vorteil für Sie. Werden diese Mittel nun z. B. in ein Alters­versorgungs­produkt einer privaten Versicherungs­gesellschaft investiert, kann dadurch in vielen Fällen eine höhere Netto-­Rente erzielt werden und so die gekürzte Leistung aus dem Versorgungs­werk lang­fristig ausgeglichen und über­kompensiert werden. Dieser Effekt kommt unter anderem dadurch zustande, dass bei vor­gezogenem Renten­eintritt der steuer­pflichtige Anteil der Renten­zahlungen dauerhaft niedriger ist. Weitere Gründe für den vorzeitigen Ausstieg:

  • Im Versorgungswerk ist keine Kapitalisierung der Leistungen möglich.
  • Versorgungs­werkansprüche können nur vererbt werden, wenn der Anspruchs­berechtigte verheiratet ist bzw. kindergeld­berechtigte Kinder hat.
  • Alternativ zu einer privaten Alters­versorgung können die frei­werdenden Mittel (vorge-zogene Rente und Beitrags­ersparnis) auch in inflations­geschützte Sach­werte investiert oder zur vorzeitigen Darlehens­tilgung verwendet werden.

Ob sich dieses „Ausstiegs­szenario“ für Sie rechnet, muss individuell geprüft werden, da die Aus­wirkungen von Versorgungs­werk zu Versorgungs­werk stark variieren und somit nicht pauschalisiert werden können. INFO_2