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Vorzeitige Rente aus dem Versorgungswerk

Darüber sollte man jetzt nachdenken:

Auch wenn das Versorgung­sniveau bei berufs­ständischen Versorgungs­werken bei vergleich­baren Bei­trägen in der Regel wesent­lich höher ist als es in der gesetz­lichen Renten­versicherung der Fall ist, kann es in bestimmten Konstella­tionen durchaus sinn­voll sein, die Rente zum frühest­möglichen Zeit­punkt in Anspruch zu nehmen, ohne die aktive Tätigkeit zu beenden. Die verschiedenen Versorgungs­werke bieten grundsätzlich die Möglich­keit, Renten­zahlungen ohne Berufs­aufgabe vorzuziehen. Auf den ersten Blick scheint sich diese Option nicht zu rechnen, da eine um fünf Jahre vor­gezogene Inanspruch­nahme der Alters­rente zu Ab­schlägen von rund 30 % führt. Doch in den ersten Jahren, in denen Sie noch Ihrer beruf­lichen Tätig­keit nachgehen, ergibt sich durch die er­sparten Bei­träge und die vor­gezogenen Renten­zahlungen ein erheblicher Liquiditäts­vorteil für Sie. Werden diese Mittel nun z. B. in ein Alters­versorgungs­produkt einer privaten Versicherungs­gesellschaft investiert, kann dadurch in vielen Fällen eine höhere Netto-­Rente erzielt werden und so die gekürzte Leistung aus dem Versorgungs­werk lang­fristig ausgeglichen und über­kompensiert werden. Dieser Effekt kommt unter anderem dadurch zustande, dass bei vor­gezogenem Renten­eintritt der steuer­pflichtige Anteil der Renten­zahlungen dauerhaft niedriger ist. Weitere Gründe für den vorzeitigen Ausstieg:

  • Im Versorgungswerk ist keine Kapitalisierung der Leistungen möglich.
  • Versorgungs­werkansprüche können nur vererbt werden, wenn der Anspruchs­berechtigte verheiratet ist bzw. kindergeld­berechtigte Kinder hat.
  • Alternativ zu einer privaten Alters­versorgung können die frei­werdenden Mittel (vorge-zogene Rente und Beitrags­ersparnis) auch in inflations­geschützte Sach­werte investiert oder zur vorzeitigen Darlehens­tilgung verwendet werden.

Ob sich dieses „Ausstiegs­szenario“ für Sie rechnet, muss individuell geprüft werden, da die Aus­wirkungen von Versorgungs­werk zu Versorgungs­werk stark variieren und somit nicht pauschalisiert werden können. INFO_2